Kreditkarte von der Steuer absetzen – ist das möglich?

3MC Beitragsbild universell
Beitragsbild von voloshin311 / Getty Images Pro über Canva Pro
Lesedauer: 2 Minuten

Bei der Erstellung der eigenen Einkommenssteuererklärung sollten Steuerzahler genug Zeit investieren, um absetzbare Güter ausfindig zu machen. Doch kann man eigentlich auch die Kosten für die Kreditkarte von der Steuer absetzen? Dies ist bei den Werbungskosten möglich, hier wird ein pauschaler Betrag von 1000 Euro vom Finanzamt angenommen. Wer diesen Betrag überschreitet, muss in der Steuererklärung weitere Angaben zu beruflichen Kosten machen, zu denen auch die Kreditkarte gehören kann.

Kreditkarte von der Steuer absetzen – So gelingt es

Wenn eine Kreditkarte für berufliche Transaktionen verwendet wird – beispielsweise bei einem Geschäftsessen oder bei einer Dienstreise – so können die Kosten anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden. Dabei muss zunächst die Summe der jährlichen Kosten für die Kreditkarte berechnet werden. Anschließend muss die Höhe der beruflichen Zahlungen im Verhältnis zum Gesamtumsatz ermittelt werden.

Danach ist der Anteil der beruflichen Zahlungen auf die Jahresgebühr für die Kreditkarte umzurechnen. Wenn beispielsweise 500 Euro von 5000 Euro Gesamtumsatz aus beruflichen Zahlungen resultierten, so kann ein Anteil von zehn Prozent der Jahresgebühr für die Kreditkarte im Bereich der Werbungskosten von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Auch das Girokonto kann von der Steuer abgesetzt werden

Ähnliches gilt auch für das Girokonto. Die Kontoführungsgebühr kann ebenfalls unter den Werbungskosten abgesetzt werden, wenn berufliche Zahlungen oder Geldaufgänge auf dem Konto stattfinden. Auch hier muss aber der Anteil am Gesamtumsatz bestimmt werden und auf die Höhe der jährlichen Kontoführungsgebühr umgesetzt werden, damit die korrekte Höhe der absetzbaren Summe ermittelt werden kann.

Allerdings existiert eine sogenannte „Nichtbeanstandungsgrenze“ von 16 Euro – diesen Betrag kann man somit automatisch als Kontoführungsgebühr von seiner Steuer absetzen, ohne dass das Finanzamt hier weitere Nachweise zum Gesamtumsatz fordert.

Nicht immer das Absetzen der Kreditkarte möglich

Das Absetzen von Girokonto und/oder Kreditkarte im Zuge der Werbungskosten findet in der Zeilee 47 von Anlage N statt. Werbungskosten fallen bei Arbeitnehmern pauschal in der Höhe von 1000 Euro an. Diesen Betrag berücksichtigt das Finanzamt automatisch. Sämtliche Kosten, die durch eine Arbeit entstehen, können in diesem Freibetrag abgesetzt werden. Wird der Pauschalbetrag von 1000 Euro überschritten, dann muss dies in der Steuererklärung vermerkt werden, damit man den überschüssigen Betrag geltend machen kann.

Sind die Werbungskosten bereits ausgenutzt, kann die Kreditkarte nicht immer abgesetzt werden. Auch wenn keine klare Trennung zwischen privaten und beruflichen Bezahlvorgängen mit der Kreditkarte möglich ist, kann das Absetzen beim Finanzamt nicht erfolgreich erfolgen. Zudem erfordert die Absetzung der Kreditkarte von der Steuer einen gewissen Aufwand, da der Gesamtumsatz mit der Kreditkarte genauso wie der Anteil der beruflichen Zahlungen daran bestimmt werden muss. Somit kann nicht jeder seine Kreditkarte von der Steuer absetzen.

Daher sollte bei der Auswahl auf eine Kreditkarte von Anfang an Wert darauf gelegt werden, dass diese einen attraktiven Tarif mit geringen Kosten bietet.

Autor: Redaktion

 
Werbung

Wie denkst du darüber? Teile uns deine Meinung mit! Hinterlasse doch einen Kommentar: