Wie Sie den Handlungsspielraum bei Kündigung und Abfindung richtig nutzen

Wie Sie den Handlungsspielraum bei Kündigung und Abfindung richtig nutzen
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Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag fühlt sich oft an wie ein enger Korridor. Am Ende steht eine Zahl, die der Arbeitgeber anbietet. Viele Arbeitnehmer fragen sich dann, ob sie diese Abfindung sofort akzeptieren oder ob sich über eine Kündigungsschutzklage mehr Spielraum herstellen lässt. Die richtige Richtung ergibt sich selten aus Bauchgefühl. Maßgeblich sind Fristen, Druckmittel und die Frage, wie angreifbar die Beendigung wirklich ist.

Abfindung ist fast immer Verhandlung und selten Anspruch

Eine Abfindung ist eine Entschädigungszahlung, die häufig im Zuge einer Trennung vereinbart wird. Ein automatischer Anspruch entsteht in der Praxis selten. Ein klar geregelter Fall ist die betriebsbedingte Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG. Dafür muss der Arbeitgeber in der Kündigung erklären, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und dass du bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung verlangen kannst. Mit Ablauf der Frist entsteht der Anspruch, wenn die Voraussetzungen im Schreiben erfüllt sind. Die Höhe beträgt dann 0,5 Monatsverdienste je Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Alles darüber hinaus entsteht meist durch Verhandlung. Der Arbeitgeber zahlt um Planungssicherheit zu bekommen und um das Risiko einer unwirksamen Kündigung zu vermeiden. An dieser Stelle entscheidet sich, ob das Erstangebot lediglich ein Ausgangspunkt ist oder bereits das Ende der Gespräche markiert.

Die Dreiwochenfrist setzt den Takt

Der stärkste Hebel im Kündigungsfall ist die Frist. Wenn du geltend machen willst, dass die Kündigung unwirksam ist, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen und erhoben werden. Es gibt nur sehr enge Ausnahmen über eine nachträgliche Klagezulassung, wie zum Beispiel bei unverschuldeter Fristversäumnis.

Nach Ablauf dieser Frist schrumpft dein Verhandlungsspielraum meist drastisch, weil der Arbeitgeber sich auf Bestandskraft beruft. Darum beginnt die Bewertung nicht bei der Abfindungshöhe, sondern bei der Frage, ob die Frist läuft und wann die Kündigung zugegangen ist.

Warum der Gang zum Arbeitsgericht oft zu einer höheren Abfindung führt

Eine Kündigungsschutzklage ist kein Automatismus für mehr Geld. Sie erzeugt Druck. Der Arbeitgeber muss dann die Kündigungsgründe vortragen, Fristen und Formalien belegen und bei betriebsbedingter Kündigung häufig auch die Sozialauswahl erklären. Je größer das Prozessrisiko des Arbeitgebers, desto mehr Bewegung entsteht bei der Abfindung.

In der arbeitsgerichtlichen Praxis enden viele Verfahren mit einem Vergleich. Der Vergleich beendet den Streit, regelt das Beendigungsdatum, die Abfindung, die Zeugnisnote, eine Freistellung und häufig auch den Umgang mit Resturlaub. Für dich zählt dabei weniger der Gerichtstermin. Ausschlaggebend ist die neue Verhandlungsposition, die durch die Klage entsteht.

Wann das Annehmen des Angebots die bessere Entscheidung ist

Ein sofortiges Ja wirkt bequem, bringt aber nur dann Vorteile, wenn die wichtigsten Punkte sauber geklärt sind. Das ist häufig der Fall, wenn der Arbeitgeber ein Angebot nach § 1a KSchG im Kündigungsschreiben macht und du ohnehin keine Rückkehr anstrebst.

Ein schnelles Annehmen passt auch dann, wenn du eine neue Stelle sicher in der Tasche hast und du ein klares, kalkulierbares Ende willst. Trotzdem empfiehlt sich eine Prüfung, weil viele Erstangebote die Nebenpunkte wie Zeugnis, Freistellung, Boni, variable Vergütung oder die Auszahlung offener Ansprüche nur schwach regeln.

Wann du mit einer Klage realistisch mehr Verhandlungsspielraum bekommst

Mehr Spielraum entsteht vor allem dann, wenn die Kündigung angreifbar wirkt oder wenn der Arbeitgeber nachvollziehbar einen Vergleich sucht. Typische Konstellationen sind Formfehler, unklare Begründungen, eine angreifbare Sozialauswahl oder ein Zeitplan, der dem Arbeitgeber wichtig ist. Auch bei Aufhebungsverträgen besteht häufig zusätzlicher Verhandlungsspielraum, weil der Arbeitgeber die Unterschrift zeitnah erwartet und du diese Unterschrift nicht sofort leisten musst.

Ein weiterer Punkt ist der Faktor Zeit. Für den Arbeitgeber bedeutet ein laufender Prozess Unsicherheit in Personalplanung und Budget. Für dich bedeutet er, dass du die Trennung nicht einfach hinnehmen musst. Du kannst Bedingungen festlegen, die zu deinem nächsten Schritt passen.

Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld: Hier entstehen Stolpersteine

Ein Aufhebungsvertrag wirkt auf den ersten Blick wie eine saubere Lösung. Er führt aber regelmäßig zu Fragen beim Arbeitslosengeld, weil die Agentur für Arbeit prüft, ob die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt wurde. Kommt es zu einer Sperrzeit, beträgt diese typischerweise bis zu zwölf Wochen und führt häufig auch zu einer Minderung der Gesamtdauer des Anspruchs.

Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Freistellung bestimmte Regelungen zu beachten sind. Das bedeutet nicht, dass ein Aufhebungsvertrag grundsätzlich nachteilig ist. Es bedeutet, dass Inhalt und Begründung stimmen müssen. Ein gerichtlicher Vergleich nach Kündigungsschutzklage wird in der Praxis häufig anders bewertet als eine freiwillige Vertragsauflösung. Diese Abwägung gehört vor die Unterschrift und nicht danach.

Steuer: Netto ist wichtiger als Brutto

Abfindungen erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Für Entschädigungen kommt häufig eine ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung in Betracht, wenn eine steuerlich relevante Zusammenballung der Einkünfte vorliegt. Grundlage ist § 34 EStG zu außerordentlichen Einkünften und der besonderen Berechnung der Einkommensteuer.

Für dich zählt am Ende der Betrag, der nach Steuern bleibt. Ein Teil der Verhandlung dreht sich deshalb um Timing, Auszahlungsdatum und die Gestaltung der Beendigung, weil diese Punkte die Steuerlast beeinflussen.

Diese Punkte solltest du vor der Entscheidung prüfen

Du brauchst keine umfangreiche Analyse, aber du brauchst Struktur. Diese Fragen bringen Ordnung in die Entscheidung:

  • Läuft die Dreiwochenfrist nach Zugang der Kündigung und ist die Klagefrist noch offen?
  • Steht im Kündigungsschreiben ein Abfindungsangebot nach § 1a KSchG und erfüllt es die Voraussetzungen?
  • Welche Ziele hast du? Zum Beispiel: schneller Ausstieg, bestmöglicher Betrag, sauberes Zeugnis, Freistellung, Schutz vor Sperrzeiten.
  • Welche Nebenpunkte fehlen im Angebot? Zeugnis, Boni, Urlaub, Überstunden, Wettbewerbsverbote, Outplacement.
  • Wie verändert sich dein Netto durch Steuern und ist eine Gestaltung nach § 34 EStG realistisch? Insbesondere im Hinblick auf eine Zusammenballung der Einkünfte.

Der nächste sinnvolle Schritt nach Zugang der Kündigung

Wenn eine Kündigung im Briefkasten liegt, wirkt das Angebot zur Abfindung oft wie eine Deadline. Die tatsächliche Frist ist jedoch die Klagefrist von drei Wochen.

Das Vorgehen, das dir den größten Handlungsspielraum erhält, ist meist klar strukturiert. Unterlagen sortieren, Frist notieren, Kündigung juristisch einordnen lassen und erst danach verhandeln oder unterschreiben. So bleibt die Entscheidung in deiner Hand und nicht im Zeitplan des Arbeitgebers.

Autor: Redaktion

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