Für unsere Gesellschaft sind Journalisten und Medienvertreter von großem Wert. Sie informieren die Öffentlichkeit über Zustände und Vorgänge von politischer, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Bedeutung. Um wichtige Informationen zu erhalten, benötigen sie im Rahmen ihrer Recherchen einen Nachweis gegenüber Behörden und Unternehmen, dass es sich bei der Person um einen professionellen Journalisten handelt. Mit einem anerkannten Presseausweis erhalten die Journalisten dann u. a. Zugang zu Pressekonferenzen oder erhalten Auskünfte von Behörden. Bisher wurde er nur in Papierform oder als Plastikkarte ausgestellt, doch seit diesem Jahr gibt es ihn auch rein digital. Der E-Presseausweis – (EPA) birgt zahlreiche Vorteile gegenüber der herkömmlichen Variante.
Schnell und zuverlässig
Genau wie beim herkömmlichen Presseausweis orientieren sich auch die Kriterien für die Ausstellung eines EPA’s an den Beschlüssen der Innenministerkonferenz. Um die elektronische Legitimation zu erhalten, müssen Antragsteller folgende Punkte nachweisen:
– hauptberufliche oder regelmäßige und dauerhafte journalistische Tätigkeit
– verfassungsgemäße Berichterstattung
– Volljährigkeit
Ist das passiert, geht die Beantragung und Freischaltung des EPA’s aufgrund der Digitalisierung sehr schnell. Bis Ende 2021 kann man ihn sogar gebührenfrei beantragen.
Mehr Vertrauen dank zusätzlicher Informationen
Mit dem neuen EPA ist nun auch eine fachspezifische Akkreditierung möglich. Das digitale Dokument zeigt nicht nur die persönlichen Daten des Ausweisinhabers, es kann auch ein erweitertes Profil angelegt werden. Pressestellen können so auf einen Blick die Fachrichtung und beruflichen Stationen des Ausweisinhabers einsehen und auf Grundlage dessen Journalisten einladen, die auch zum Thema passen. Fachfremde Akkreditierungen und persönlicher Missbrauch werden dadurch vermieden.
Missbrauchs- und Fälschungssicher
Änderungen der Informationen des digitalen Dokuments können sofort per Klick vorgenommen werden. Sollte der EPA beispielsweise wegen Verstößen in der Berichterstattung für ungültig erklärt werden, kann ihn die EPA-Verifizierungsstelle mit nur einem Klick deaktivieren und macht damit eine weitere Nutzung unmöglich.
Über das Webportal E-Presseausweis können Pressestellen die Gültigkeit des Ausweises direkt überprüfen. Fälschungsversuche mit kopierten, möglicherweise längst ungültigen Ausweisen, gehören damit der Vergangenheit an.
Ortsunabhängig
Um den Ausweis bei Pressestellen vorzulegen, musste man das Dokument bisher kopieren, einscannen, per Mail oder Fax verschicken, auf eine Antwort warten und mögliche Nachfragen beantworten. Mit dem EPA geht das so einfach wie nie zuvor. Es gibt drei Möglichkeiten:
– EPA-Link versenden
– individuellen QR-Code teilen
– EPA auf Smartphone vor Ort vorzeigen
Sobald die Pressestelle den Link erhalten hat, kann sie sofort die Gültigkeit des Ausweises überprüfen und alle relevanten Informationen über den Journalisten einsehen.
Autor: Redaktion